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Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter des Bern Knits (nachfolgend „Veranstaltung“) ist:

Bern Knits
Obere Zollgasse 75
3072 Ostermundigen
info@bernknits.com

2. Anmeldung & Zulassung

  1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das offizielle Anmeldeformular.

  2. Mit Eingang der Anmeldung besteht kein automatischer Anspruch auf Teilnahme.

  3. Die Zulassung erfolgt schriftlich durch den Veranstalter.

  4. Der Veranstalter behält sich eine Auswahl nach Qualität, Angebotsvielfalt und Platzkapazität vor.

  5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche oder -position besteht nicht.

3. Standgebühren & Zahlungsbedingungen

  1. Die Standgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste (in CHF).

  2. Nach schriftlicher Zulassung erhält der Aussteller eine Rechnung.

  3. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  4. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und den Standplatz neu vergeben.

  5. Allfällige Bankspesen gehen zulasten des Ausstellers.

4. Rücktritt / Annullation

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Folgende Annullationsgebühren werden fällig:

  • bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Standgebühr

  • bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr

  • weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Standgebühr

Kann der Standplatz weitervermietet werden, kann der Veranstalter die Gebühr nach eigenem Ermessen reduzieren.

5. Aufbau, Durchführung & Abbau

  1. Aufbau- und Abbauzeiten werden rechtzeitig kommuniziert.

  2. Der Stand ist während der offiziellen Öffnungszeiten vollständig besetzt zu halten.

  3. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht zulässig.

  4. Der Standplatz ist sauber und in ordnungsgemässem Zustand zu hinterlassen.

6. Angebot & Verkaufsregelungen

  1. Es dürfen ausschliesslich die angemeldeten und zugelassenen Produkte angeboten werden.

  2. Der Verkauf gesetzlich verbotener oder urheberrechtsverletzender Waren ist untersagt.

  3. Preise sind gemäss den geltenden Vorschriften klar auszuzeichnen.

  4. Der Aussteller ist selbst verantwortlich für die korrekte Abrechnung von Mehrwertsteuer (MWST), sofern er mehrwertsteuerpflichtig ist.

7. Sicherheit & Haftung

  1. Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeitenden oder beauftragte Dritte verursacht werden.

  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Waren oder Standmaterial.

  3. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

  4. Elektrische Installationen müssen den schweizerischen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

8. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnung, Sicherheitsrisiken) nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Bereits bezahlte Standgebühren werden – soweit möglich – anteilig zurückerstattet.

9. Datenschutz (gemäss revDSG)

  1. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung verwendet.

  2. Die Bearbeitung erfolgt gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).

  3. Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller einverstanden, dass Firmenname und Angebot zu Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen.

10. Hausrecht

Der Veranstalter übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.

11. Gerichtsstand & anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Feb 2026